Humboldt-Universität zu Berlin - Digitales Lehren und Lernen

Rechtliche Fragen

Datenschutz, Sicherheitsfragen etc.
  • Ist HU-Zoom sicher?
    Ich habe von den Datenschutz-Vorwürfen gegenüber Zoom gehört. Was stimmt daran und wie kann ich mich schützen?

    Wir sind uns der Kritik und Bedenken bewusst und versuchen die getroffenen Maßnahmen von Zoom zu dokumentieren und transparent darzustellen, welche Daten zur Nutzung von Zoom erhoben werden. Wir versuchen HU Zoom so datensparsam und sicher wie möglich zu konfigurieren: https://hu.berlin/hu-zoom-sicherheit


    Bitte schauen Sie sich auch den Datenschutzhinweis in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der HU an.

     

    Außerdem sammeln wir aktuell Fragen zu Nutzung von Zoom und ergänzen die Informationen laufend in den zentralen FAQ für HU-Zoom.

  • Kann ich mich vor Aufzeichnungen meiner Lehrveranstaltungen schützen?

    Technisch nicht, rechtlich schon. Technisch ist die Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen in Ton und Bild heute fast immer und überall möglich - online wie in der Präsenz bietet jedes Gerät mit Kamera/Mikrofon und Bildschirmaufzeichnungssoftware die Möglichkeit dazu. Auch in einer Präsenzvorlesung kann theoretisch jederzeit, z.B. mit dem Handy, mitgefilmt werden. Dagegen gibt es keinen technischen Schutz. Das verhält sich in HU Zoom nicht anders, grundsätzlich hat nur der Host hat die Möglichkeit ein HU Zoom-Meeting aufzuzeichnen.


    Die unbefugte Aufzeichnung und Veröffentlichung von Lehrveranstaltungen ohne Einwilligung aller aktiven Teilnehmenden stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.


    Außerdem weisen wir auf die Regelungsinstrumente und -vereinbarungen des Umgangs miteinander an der Humboldt-Universität hin.
    Die Dienstvereinbarung für ein respektvolles Miteinander
    enthält Ansprechpartner*innen sowie weitere Hinweise zum Vorgehen, wenn Sie sich diskriminiert, gemobbt, gestalkt sowie sexualisierter Belästigung und Gewalt ausgesetzt sehen, hierzu eine Beratung in Anspruch nehmen zu können. Eine Möglichkeit stellt die Konfliktberatung der HU dar.

     

    Bitte beachten Sie außerdem:

    Falls Sie begründete Sorgen über die missbräuchliche Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung haben, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Rechtsabteilung der HU aufzunehmen.

  • Wie kann ich mich vor der Weitergabe meiner Lehrmaterialien schützen?

    Die Situation ist rechtlich geregelt. Als Kursverantwortliche und Urheber*innen von Lehrmaterialien können Sie den Verwendungszweck und Verbreitungsraum Ihrer Lehrmaterialien festlegen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr eigenes Material urheberrechtlich zu kennzeichnen und ggf. den Verwendungsbereich zu definieren. Bei eingestellten Lehr- und Lernmaterialien können Sie den Verwendungsbereich auf den Kontext Ihrer Lehrveranstaltung limitieren.


    In Moodle können Sie Ihren Kurs durch einen Einschreibeschlüssel sichern.
    Für die mißbräuchliche Verwendung von individuell erstellten Präsentationen und Lehrvideos können die Lehrende und Studierende auch ihr Urheberrecht geltend machen und Verstöße privat geltend machen.


    Wenn Sie begründete Sorgen über die missbräuchliche Aufzeichnung Ihrer Lehrmaterialien haben, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der Rechtsabteilung der HU aufzunehmen.
     

  • Ich habe Angst, dass meine Äußerungen in einer synchron stattfindenen Online-Lehrveranstaltung aus dem Zusammenhang gerissen zitiert werden. Wie kann ich mich vor Missbrauch schützen?

    Das Risiko, missverstanden oder aus dem Zusammenhang gerissen zitiert zu werden ist ein Grundrisiko der Wissenschaft. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, mit den Teilnehmer*innen der eigenen Lehrveranstaltung zu Beginn der Veranstaltung die gegenseitigen Erwartungen abzuklären, auf die Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Diskussionen hinzuweisen und sich auf einen Verhaltenskodex/Netiquette für den Umgang miteinander zu verständigen.

    Abhilfe können auch asynchrone Formate schaffen: Indem Vorlesungen im Vorfeld aufgezeichnet werden, kann das Risiko spontaner, missverständlicher Äußerungen vermieden werden. Wenn Sie im Vorfeld das Video produzieren, können Sie Ihre Inhalte in einem Maße kontrollieren, wie dies selbst in der Präsenzlehre schwer möglich ist.

  • Wie kann ich mich vor Störungen schützen, z.B. durch externe Trolle oder unkooperative Teilnehmende?

    Es ist in jedem Fall empfehlenswert, zu Beginn der Veranstaltung mit den Teilnehmer*innen die gegenseitigen Erwartungen abzuklären, auf die Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Diskussionen hinzuweisen und sich auf einen Verhaltenskodex/Netiquette für den Umgang miteinander zu verständigen.

    HU Zoom-Meetings sind standardmäßig mit einem Passwort angelegt, so dass der Zutritt nicht nur über die Meeting ID möglich ist.

    Zoom erlaubt zudem den Moderierenden eine Wartezimmer-Funktion anzuwenden, bei der Studierende einzeln in die Besprechung gelassen werden und so sichergestellt wird, dass keine externen Trolls an der Veranstaltung teilnehmen.

    Auch ist die Funktion “Bildschirm teilen” für die Teilnehmenden standardmäßig deaktiviert. Beachten Sie die Hinweise für Lehrende mit der Handreichung für störungsfreie Zoommeetings:

    https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/multimedia/bereiche/tele/zoom/aufzeichnung/zoomunterbrechungsfrei.pdf

     

  • Gibt es eine Vorlage für eine Datenschutz-Erklärung für Online-Meetings?

    Für die Aufzeichnung von HU Zoommeetings gelten klare Regeln. Nur der Host kann aufzeichnen und vor Aufzeichnungsbeginn werden zwei Texte eingeblendet (eine für den Host, die andere für die Teilnehmer*innen). Diese Einblendungen wurden zusammen mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der HU verfasst.


    Die Regelungen für die Aufzeichnung sind auf der aktualisierten Übersichtseite (mit weiteren Links) nachzulesen:
    https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/multimedia/bereiche/tele/zoom/aufzeichnung